Statement der Björn Steiger Stiftung zur beantragten Landesbürgschaft

3. Dezember 2010

Aufgrund der anhaltenden Berichterstattung in den Medien über eine angebliche finanzielle Schieflage der Björn Steiger Stiftung möchte die Stiftung den Sachverhalt, der zum Teil stark aus dem Zusammenhang gerissen wurde, öffentlich klarstellen.

Die Basis der Landesbürgschaft beruhte auf der Finanzierung der Betriebskosten der Notruftelefone im Land Baden-Württemberg. Die Anzahl der Notrufe durch stationäre Notruftelefone hat sich durch die rasante  Verbreitung und Nutzung von Mobiltelefonen in den Jahren 2000 bis 2006 erheblich auf das Notrufverhalten ausgewirkt. Wurden im Jahr 1999 noch rund 100.000 Notrufe über die von der Stiftung betriebenen Notruftelefone abgesetzt, so sank diese Zahl im Jahre 2004 auf 50.000, 2006 auf 8.000 und im Jahre 2010 voraussichtlich auf 260 Notrufe. Die hohen Betriebskosten der ursprünglich fast 8.000 Notruftelefone standen in keinem Verhältnis der inzwischen stark gesunkenen Notrufe.

Als Antwort auf diese Veränderung im Notrufverhalten hat die Stiftung versucht, den Vorteil der Standortkennung von stationären Notruftelefonen auf Mobiltelefone zu übertragen. Aus diesem Grund führte die Stiftung am 9. November 2006 in Berlin erfolgreich die Handyortung bei Notruf für alle Notrufzentralen in Deutschland ein, um die Standorte von Handys im Falle eines Notrufs bestimmen zu können. Das Notruftelefon hat sich somit technologisch überlebt.

Seit Mai 2007 wurde der systematische Abbau der stiftungseigenen Notruftelefone – mit Ausnahme von Baden–Württemberg – bundesweit betrieben.

Es bestand der ausdrückliche Wunsch der Landesregierung, die Notruftelefone nicht abzubauen – auch aufgrund der schwierigen Topographie im Land und der örtlich bestehenden Funklochsituation der Netzbetreiber Diesem Wunsch haben wir im Dezember 2007 entsprochen und die Abbaupläne im Land ausgesetzt. Die Betriebskosten der 2.632 Notruftelefone sind aber infolge eines gesteigerten Vandalismus sowie erhöhten Ersatzteilbeschaffungskosten drastisch gestiegen. Hinzu kam, dass die Stiftung bei der deutlich reduzierten bundesweiten Anzahl von Notruftelefonen weiterhin einen Personal- und Infrastrukturaufwand betreiben musste, der allein für die in Baden-Württemberg befindlichen Notruftelefone aus wirtschaftlichen Gründen eigentlich nicht zu rechtfertigen ist.

Aus diesem Grund hat die Stiftung die Landesregierung im Juli 2009 darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich nicht länger an die im Dezember 2007 gegenüber der Landesregierung gegebenen Zusage halten und den Abbau der Notruftelefone jetzt final beenden möchte. Ministerpräsident Günther Oettinger bat in einem persönlichen Telefonat am 14. September 2009 mit dem damaligen Stiftungspräsidenten Siegfried Steiger, die Stiftung möge den Abbau bitte weiter hinauszögern. Im Gegensatz zur Stiftung waren für den Ministerpräsidenten die Notruftelefone offenbar immer noch ein wichtiger Bestandteil des baden-württembergischen Sicherheitskonzepts. Siegfried Steiger erklärte sich in diesem Telefonat bereit, den Abbau weiter auszusetzen – aber nur unter der Voraussetzung, dass das Land sich in erheblicher Weise an den jährlich rund 2,1 Millionen Euro Betriebs- und Instandhaltungskosten beteiligt und den bisher jährlichen Landeszuschuss von 100.000 Euro den tatsächlichen Kosten anpasst.

Der Ministerpräsident verwies auf die Haushaltsplanung und den im Land geltenden Doppelhaushalt über zwei Jahre: Dieser würde nach seinen Worten eine sofortige Finanzierung durch das Land unmöglich machen, weil die Kosten nicht in den Haushaltsberatungen auftauchten und somit nicht beschlossen werden konnten. Das Land könne somit erst ab dem Jahre 2012 für diese Kosten aufkommen. Die Björn Steiger Stiftung wollte aber keine weiteren fast vier Millionen Euro bis zum Jahr 2012 aufbringen für ein System, das sie selbst als „Auslaufmodell“ betrachtete. Darüber hinaus waren Stiftungsgelder bereits für innovativere Projekte wie die technische Weiterentwicklung des Baby-Notarztwagens verplant.

Am 23.Oktober 2009 unterbreitete der stellvertretende Ministerpräsident und Justizminister, Dr. Ulrich Goll, dem Stiftungsvorstand in Winnenden einen Lösungsansatz zur Finanzierung der Kosten für die kommenden Jahre. Der Vorschlag lautete: Die Stiftung trägt weiterhin offiziell alle Kosten der Notruftelefone im Land. Diese Kosten werden von der Stiftung als Kredit aufgenommen und mit einer Landesbürgschaft abgesichert. Im Jahre 2012 – spätestens im Jahre 2013 – soll dieser Kredit durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von drei Millionen Euro abgelöst werden, den man bis dahin in den Haushaltsplan aufnehmen könnte. In den Folgejahren würde das Land die Kosten komplett in den Haushalt einstellen. -Dieser Idee stimmte der Stiftungsvorstand zu.

Am 18. Januar 2010 wurde diese Vorgehensweise im Staatsministerium im Beisein des Ministerpräsidenten Günther Oettinger, des stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Ulrich Goll, des Finanzministers Willi Stächele und des Staatssekretärs Hubert Wicker mit dem Stiftungsvorstand Siegfried Steiger und Pierre-Enric Steiger besprochen. Die mündliche Übereinkunft bestand darin, dass die Stiftung offiziell den Antrag auf Landesbürgschaft stellt um einen Kredit bei den Banken von drei Millionen Euro abzusichern, um die Notruftelefone bis Ende 2011 uneingeschränkt im Betrieb zu halten.

Am 04. Februar.2010 fand im Finanzministerium die erste Besprechungsrunde für das weitere Vorgehen statt. Mit Blick auf die anstehende Wahl des neuen Ministerpräsidenten am 10. Februar 2010 bat man um etwas Zeit, um den neuen Ministerpräsidenten auf diese Lösung inhaltlich vorzubereiten.

Am 23. Februar 2010 machte der neugewählte Ministerpräsident Stefan Mappus am Rande einer Veranstaltung in der L-Bank in Stuttgart in einem persönlichen Gespräch mit Pierre-Enric Steiger deutlich, dass er zwar an den Notruftelefonen – ähnlich wie Günther Oettinger – festhalten wolle. Allerdings sehe er die Frage der Finanzierung über eine Landesbürgschaft kritisch, habe aktuell aber auch keine andere Lösung zur Hand. Er sehe das Verfahren als kompliziert und langwierig an. Dennoch solle die Stiftung die bereits anfallenden Kosten erst einmal weiter aufbringen und nicht mit dem Abbau beginnen, da dies vor der anstehenden Landtagswahl kein gutes Signal im Land sei. Das Land würde die Stiftung aber nicht hängen lassen und am Ende für die Kosten in irgendeiner Form aufkommen.

Am 15. Juni2010 kam es im Finanzministerium zur nächsten Gesprächsrunde, an der neben Landesregierung, L-Bank und Björn Steiger Stiftung auch die Hausbanken der Stiftung teilnahmen. Die Hausbanken Volksbank Rems und Kreissparkasse Waiblingen machten deutlich: Sie seien nur dann gewillt, diesen hohen Kostenblock der Stiftung , den die Stiftung bereits in ihrem eigenen Budget gestrichen hatte, zu finanzieren, wenn die Landesbürgschaft in zumindest 50 Prozent der Kostenhöhe gewährt werde und die Schuldenübernahme 2012 durch die dann fällige Landesbürgschaft und mit einem zusätzlichen Zuschuss ausgeglichen werde. Die L-Bank und das Finanzministerium verwiesen darauf, das die Stiftung die Rückzahlung des Darlehns selbst darstellen können müsse. Denn der Zuschuss im Jahre 2012 und die geplante Vollkostenübernahme der Notruftelefone könnten so nicht in der Landesbürgschaft auftauchen, weil die Regierung – und schon gar nicht das Parlament – den Doppelhaushalt für 2012 aufgesetzt oder gar schon beschlossen hätten. Die Kreissparkasse Waiblingen äußerte sich sehr kritisch über diese Vorgehensweise und empfahl, das Thema sofort zu beenden. Ohne die Notruftelefone entstünden der Stiftung keine Finanzprobleme. Mit den Notruftelefonen, die nur auf Bitte und wagen Zusagen der Landesregierung weiterbetrieben werden sollten, würde die Finanzlage der Stiftung innerhalb von wenigen Monaten möglicherweise unkalkulierbar. Die Stiftung hat sich trotz dieser unklaren Situation entschieden, der Bitte weiterhin zu entsprechen, die Notruftelefone weiter zu betreiben und zugleich die Landesbürgschaft nun offiziell zu beantragen.

Hätte die Björn Steiger Stiftung gewusst, was sich in der Folge aus dieser Landesbürgschaft ergab und welche öffentliche und mediale Diskussion aus nicht öffentlichen Besprechungen mit dem Finanzministerium und der nicht öffentlichen Sitzungen des parlamentarischen Finanzausschusses am 10. November 2010 gezielt befeuert wurde, hätte die Stiftung diese Landesbürgschaft niemals beantragt. Die Stiftung zeigt sich vor allem entsetzt darüber, wie Informationen über die Stiftung und die Hintergründe der Bürgschaft zum Teil nachweislich völlig verdreht und kolportiert wurden.

Alle Informationen zur Genehmigung der Landesbürgschaft sowie die damit verbundenen Erteilungs-Auflagen hat die Stiftung bis zum heutigen Tag ausschließlich aus den Medien erhalten. Das Finanzministerium hat die Stiftung bis zum heutigen Tag nicht über die Ergebnisse der Sitzung vom 10. November 2010 informiert.

Der von der SPD-Fraktion ins Spiel gebrachte und in den Medien kommunizierte Zuschuss wäre auch für die Stiftung sehr viel einfacher und ehrlicher gewesen. Allerdings wurde der entsprechende SPD-Antrag im Landtag mit der Stimmenmehrheit der CDU- und FDP-Fraktionen abgelehnt.

Da die anhaltende Kommunikation über diese Landesbürgschaft eine Form angenommen hat, die inzwischen der Stiftung einen erheblichen öffentlichen Schaden zufügt, hat sich der Vorstand der Stiftung entschieden, die bereits genehmigte Landesbürgschaft auszuschlagen und das Finanzierungsrisiko der Notruftelefone selbst zu tragen.

Die Stiftung wird dem Wunsch der Landesregierung trotzdem entsprechen und zumindest bis 2012 keine Notruftelefone abbauen. Lediglich durch Vandalismus beschädigte Notruftelefone werden in Zukunft nicht mehr ersetzt. Der Abbau der Notruftelefone wird ab 2012 aktiv betrieben.

Die Björn Steiger Stiftung hofft, mit dieser Klarstellung die Diskussion wieder auf eine sachliche Grundlage stellen zu können. Nach dem im Jahre 2005 begonnenen Steuerstreit über die Finanzierung von Laien-Defibrillationsgeräten (AED) ist dies bereits der zweite politische Fall mit dem Landesfinanzministerium, in dem die Stiftung im guten Glauben an die Zusagen der Landespolitik einen medialen und rufschädigenden Sturm unverschuldet überstehen und finanziell wegstecken muss.

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