Der Bundesrat hat heute in der exakt 1000. Sitzung seit seinem Bestehen dem „Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reform-Gesetz) zugestimmt. Dieses war am 28. Januar 2021 bereits vom Deutschen Bundestag beschlossen worden.
„Ich freue mich sehr über die heutige Entscheidung des Bundesrates. Auch die Länderkammer des Parlaments hat damit ein starkes, wichtiges Signal mit Blick auf die Zukunft der rettungsdienstlichen Versorgung in ganz Deutschland gesetzt: Die Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter kommt! Entscheidend ist nun, dass das MTA-Reformgesetz von den Ländern so zügig wie möglich und vor allem bundeseinheitlich umgesetzt wird“, erklärt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung. „Wir können morgen, am 13. Februar, auf den 45. Jahrestag des modernen Berufsbildes hauptamtlicher Sanitäter zurückblicken, das von der Björn Steiger Stiftung im Jahr 1976 geschaffen wurde. Aus dem damaligen Berufsbild gingen später der Rettungsassistent und danach der Notfallsanitäter hervor und ich freue mich, dass mit Blick auf die berufliche Zukunft in der rettungsdienstlichen Versorgung nun ein weiteres wegweisendes Kapitel beginnen wird - dank der wichtigen Beschlüsse des Bundesrates und zuvor unseres Parlaments.“
Das MTA-Reformgesetz sieht vor, dass Notfallsanitäterinnen und -sanitäter bis zum Eintreffen einer Notärztin bzw. eines Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen (auch teleärztlichen) Versorgung „heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art“ eigenverantwortlich durchführen dürfen. Voraussetzung ist, dass sie diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und die Maßnahmen zudem erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von Patientinnen und Patienten abzuwenden.
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