Noch immer kennt einer von vier Europäern die einheitliche europäische Notrufnummer 112 nicht. Diese Zahl stagniert seit Jahren, weshalb die EU mit dem Tag des europäischen Notrufs jährlich am 11.2. daran erinnert. Auch Deutschland hat Kommunikationsbedarf in Sachen 112: Immerhin können 21 Prozent der Schüler zwischen 10 und 19 Jahren die Notrufnummer gar nicht oder nur falsch benennen. 1991 wurde die europaweite einheitliche Notrufnummer 112 von der EU beschlossen, seit 2008 landen alle Notrufenden über diese Nummer, egal ob über Festnetz oder Mobiltelefon, kostenfrei direkt in Rettungsleitstellen. In Russland gibt es die einheitliche 112 seit letztem Jahr, der Staat Moldawien hat sie bis heute nicht - es fehlen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und das nötige Geld. Ähnlich war es vor 40 Jahren in Deutschland, bevor die Björn Steiger Stiftung die kostenfreie einheitliche Notrufnummer 110/112 flächendeckend in Deutschland einführte. Es hieß, eine solche Einführung sei unbezahlbar - aber ohne, dass man die Kosten beziffern konnte. Erst auf konkrete Nachfrage der Björn Steiger Stiftung wurden die Kosten benannt. „Das war damals schon viel Geld, aber finanzierbar“, so das Gründer-Ehepaar Ute und Dr. Siegfried Steiger, und führte trotz politischen Widerstandes mit Unterstützung der Medien 1973 die flächendeckenden Notrufnummer 110/112 ein.
Im Zeitalter des Mobilfunks werden Notrufe von unterwegs abgesetzt. Oft wissen die Notrufenden aber den genauen Standort nicht. Deshalb engagiert sich die Björn Steiger Stiftung seit 2006 im Bereich Handyortung bei Notruf. Darunter fällt auch der politische Einsatz für gesetzliche Rahmenbedingungen, so auch für den SMS-Notruf.
Notrufe via SMS sind nicht nur sehr hilfreich für Hörgeschädigte, auch in anderen Situationen kann die SMS das sicherste Mittel sein, um einen Notruf abzusetzen - etwa als Beobachtender einer Streitsituation in einer S-Bahn, wenn man unbemerkt Hilfe holen möchte, oder wenn der Empfang schlichtweg nicht für einen Sprachanruf, aber für eine SMS ausreicht. Dennoch wurde mit dem neuen Telekommunikationsgesetz aus dem Mai 2012 der Hörgeschädigten-Notruf per Fax gesetzlich vorgeschrieben. Offenbar glaubt der Gesetzgeber, dass Hörgeschädigte immer ein Fax bei sich tragen und dies im Notfall auch noch benutzen können.
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