Der Verkehrssicherheitsexperte der Björn-Steiger-Stiftung, Siegfried Brockmann, hält die Kritik an der „Scooter-Verordnung“ des Bundesverkehrsministeriums für „überzogen und an der Sache vorbei“. Grundsätzlich sei es richtig, die Bestimmungen für Radverkehr und Scooter anzugleichen, da die Gefahren, die sie verursachen und denen sie unterliegen, ähnlich seien.
Wenn der Fußgängerverband kritisiere, dass Scooter demnächst Fußverkehrsflächen nutzen dürfen, die auch für den Radverkehr freigegeben sind, liege das Problem also vielmehr in diesen Freigaben, zum Beispiel in Fußgängerzonen. „Wir sollten uns grundsätzlich gegen diese Freigaben wenden“, so Brockmann.
Die Kritik von Polizeigewerkschaften an der Abschaffung des Mindestabstands von 1,50 Metern beim Überholen von Fußgängern bezeichnete Brockmann als „wirklichkeitsfremd“. Schon heute stehe dieser Wert nur auf dem Papier und Fußgänger würden regelmäßig durch Scooter gefährdet oder behindert. Tatsächlich bestehe ein erhebliches Kontrolldefizit in Bezug auf das Fahren zu zweit und in Fußgängerbereichen.
Auch ohne konkreten Abstandswert dürften Scooter entweder gar nicht auf Fußverkehrsflächen fahren oder müssten sich rücksichtsvoll und bremsbereit verhalten. Die Polizeigewerkschaften sollten vielmehr darauf dringen, dass die Verkehrspolizei für diese Kontrollaufgaben ausreichend personell ausgestattet wird.
Einig sei man sich darin, dass das angedachte Bußgeld von 25 Euro für entsprechende Verstöße angesichts der konkreten Gefahren zu niedrig sei.
Foto: Karrrtinki - stock.adobe.com
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