Im Frühjahr 1973 wurde die Notrufnummer 110/112 in allen Ortsnetzen der Deutschen Bundespost im damaligen Regierungsbezirk Nordwürttemberg eingeführt. Als die bundesweite Einführung scheitert, verklagt Siegfried Steiger das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf Einführung der Notrufnummer (AZ: II 139/73). Die Klage wird erwartungsgemäß abgelehnt, führt aber zu einer breiten Unterstützung durch die Öffentlichkeit. Am 20. September 1973 wird die Einführung des Notrufs dann auf der Sitzung der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen.
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