Empfehlungen zu vernetzten Ersthelfersystemen präzisiert

11. Dezember 2024

11.12.2024 - Gemeinsam mit der ADAC Stiftung und der Bertelsmann Stiftung wurde das Ergebnispapier "Flächendeckende Alarmierung von Ersthelfern über vernetzte Ersthelferalarmierungssysteme" weiter präzisiert. Vor allem das Rechtsgutachten wurde dabei erweitert. 

Das Ergebnispapier und das juristische Gutachten sind online abrufbar unter:

www.rettungslandschaft.de/ersthelferapps

https://stiftung.adac.de/kooperation-ersthelferalarmierungssysteme

www.bertelsmann-stiftung.de/ersthelferapps


Die ADAC Stiftung (München), die Bertelsmann Stiftung (Gütersloh) und die Björn Steiger Stiftung (Winnenden) fordern die flächendeckende Einführung von Smartphone-basierten Ersthelfer-Apps und haben dazu am Donnerstag, 24. Oktober 2024 gemeinsam das Ergebnispapier „Flächendeckende Alarmierung von Ersthelfern über vernetzte Ersthelferalarmierungssysteme“ veröffentlicht. Das Papier spricht sich klar für einen bundesweiten Einsatz von untereinander vernetzten Systemen und die Alarmierung von geschulten Laien aus. Die Ergebnisse basieren auf einem inhaltlichen Austausch mit zentralen Experten.  

In Deutschland erleiden jedes Jahr rund 120.000 Menschen einen außerklinischen Herz-Kreislauf-Stillstand, etwa 65.000 Menschen sterben daran. Diese Menschen brauchen bereits schnelle und überlebenswichtige Hilfe durch sogenannte First Responder (qualifizierte Ersthelfer), bevor der Rettungsdienst eingetroffen ist. Derzeit ist die interventionsfreie Zeit aber noch zu lang.

Die bundesweite Einführung von untereinander vernetzten Systemen ist nach Ansicht der drei Stiftungen essenziell, um First Responder überall in Deutschland bei Herz-Kreislauf-Stillständen hinzuziehen zu können. Technische Standards und eine gesicherte Finanzierung sind nötig und möglich, um die Zusammenarbeit der Systeme sicherzustellen und ihren Erfolg zu gewährleisten.

Ergänzend zu dem Ergebnispapier wurde ein juristisches Gutachten veröffentlicht, das sich unter anderem mit der bundesweiten Regelung technischer Standards für die eingesetzten Apps beschäftigt.

„Eine wesentliche Erkenntnis ist, dass die Finanzierung von Ersthelfersystemen schon jetzt im bestehenden Rechtsrahmen sichergestellt werden könnte. Dies wäre ein wichtiger Schritt hin zum flächendeckenden Einsatz dieser lebensrettenden Ersthelfer-Apps“, betont Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung. „Der Bund könnte und sollte nun rasch technische Mindeststandards für Ersthelfer-Apps festlegen und damit die Grundlagen für die nötige Interoperabilität legen.“

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