Journalistenpreis 2021 für herausragende Berichterstattung zum Thema "Rettungswesen und Notfallhilfe" ausgeschrieben

25. November 2020

Die Björn Steiger Stiftung vergibt zum zweiten Mal einen Journalistenpreis. Ausgezeichnet wird ein journalistischer Beitrag, der in herausragender Art das Thema Notfallhilfe und Rettungswesen behandelt und die Relevanz des Themas für eine auf Solidarität aufgebaute Gesellschaft beleuchtet. Schwerpunkte der Berichterstattung können unter anderem Erfahrungen von Notfallpatienten oder Rettungskräften, organisatorische und technologische Entwicklungen, Missstände oder Best-Practice-Beispiele sowie medizinische Aspekte sein.

Die Stiftung möchte mit der Auslobung des Preises auch weiterhin die Sichtbarkeit des Rettungswesens und der Notfallhilfe in besonderer Weise fördern und damit ihren hohen Stellenwert in der Gesellschaft betonen.

Der Beitrag kann aus den journalistischen Bereichen Print, Fernsehen/Hörfunk oder Online/Social Media stammen. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Die genannte Summe wird zu gleichen Teilen aufgeteilt, sofern der Journalistenpreis nicht nur in einer, sondern in mehreren oder allen dreien der oben genannten Kategorien vergeben wird. Die Entscheidung darüber trifft die Björn Steiger Stiftung nach Sichtung der eingegangenen Beiträge und in Absprache mit der Jury zur Verleihung des Journalistenpreises.

Die Jury unter Vorsitz von Wolfgang Kubicki MdB, Vizepräsident des Deutschen Bundestages, ist hochkarätig besetzt und kommt aus den Bereichen Journalismus, Politik und Gesellschaft. Ihre Entscheidung ist bindend. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Journalistische Arbeiten, die eingereicht werden, müssen in den Jahren 2019 und 2020 in deutscher Sprache im deutschsprachigen Raum veröffentlicht worden sein. Eingereichte Beiträge können die gesamte Breite der journalistischen Arbeit (Bericht, Feature, Reportage, Interview, Kommentar, Meldung) umfassen. Medium der Veröffentlichung und Länge des Beitrages fließen nicht in die Wertung der Jury ein.

Bewerber für den Journalistenpreis können sich selbst bewerben oder mit ihrem Einverständnis vorgeschlagen werden. Sie haben allerdings ihre Beiträge selbst einzureichen. Beiträge im Printbereich sind im Original und als gut lesbare Kopie (bevorzugt DIN A4) einzureichen, Beiträge im Bereich Online/Social Media müssen online zugänglich sein und zudem in Kopie der Veröffentlichung mit Angabe des Links zugeschickt werden. Beiträge der Kategorie Fernsehen/Hörfunk sind als downloadbare Datei oder als Mitschnitt auf DVD/CD zuzuschicken - in einer zusammenhängenden, nicht kopiergeschützten Datei mit Beitragsmanuskript. Alle Einreichungen müssen die vollständige Angabe der Quelle sowie des Autors und das genaue Datum der Veröffentlichung beinhalten.

Sämtliche Nutzungsrechte sind von den Bewerbern vor Einreichung ihrer Bewerbung abzuklären. Die Björn Steiger Stiftung behält sich das Recht vor, auf den Siegerbeitrag im Rahmen ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam zu machen und ihn im Rahmen der Preisverleihung und danach dafür zu nutzen. Zugesandte Unterlagen können leider nicht zurückgeschickt werden. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wie der Rahmen der Preisverleihung 2021 aussehen wird bzw. kann, wird im kommenden Jahr - bedingt durch die Pandemie des Corona-Virus - kurzfristig zu entscheiden und zu planen sein.

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