Im Frühjahr 1973 führen wir die Notrufnummern 110/112 in allen Ortsnetzen der deutschen Bundespost im damaligen Regierungsbezirk Nordwürttemberg ein. Die bundesweite Einführung scheitert jedoch – daraufhin verklagt Siegfried Steiger das Land Baden-Württemberg und die Bundesrepublik Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart auf Einführung der Notrufnummer (AZ: II 139/73). Die Klage wird am 3. September 1973 erwartungsgemäß abgelehnt, führt aber zu einer breiten Unterstützung durch die Öffentlichkeit.
Die Notrufnummern 110 für Polizei und 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst gab es in Deutschland schon seit 1956. Aber nur wenige Großstädte hatten sie geschaltet.
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