Björn Steiger Stiftung Kritik: Im Internet kursieren gelegentlich falsche oder veraltete Behauptungen über die Björn Steiger Stiftung. Mit dieser Seite möchten wir für Transparenz sorgen und Ihnen die Fakten an die Hand geben. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns per E-Mail unter online@steiger-stiftung.de zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir werden Ihnen zeitnah antworten und Ihre Frage gegebenenfalls hier ergänzen.
Beispiel-Zitat aus dem Internet: “Umstrittene Björn Steiger Stiftung”
Ja, absolut.
Die Björn Steiger Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation, deren Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt ist. Wir unterliegen strengen gesetzlichen Kontrollen durch das Regierungspräsidium Stuttgart, das unsere Arbeit und Mittelverwendung regelmäßig prüft.
Unsere über 50-jährige Geschichte belegt unsere Seriosität und unser Engagement. Von der Einführung der Notrufnummern 112 und 110 bis hin zu Projekten wie „Herzsicher“ und dem Baby-Notarztwagen setzen wir uns konsequent für die Verbesserung des Rettungswesens in Deutschland ein.
Mehr dazu finden Sie unter Was wir tun.
Dazu zählen die Ausstattung von Krankenhäusern mit Baby-Notarztwagen und auch das Projekt Herzsicher, dessen Ziel es ist, flächendeckend Defibrillatoren aufzustellen, um Menschen vor dem plötzlichen Herztod zu retten.
Zeitungen verwendeten in diesem Zusammenhang teilweise Begriffe wie “Drückerkolonne”, “Abzocke” oder sogar “Betrug”.
Private Spender ermöglichen es uns, unsere lebensrettenden Projekte umzusetzen. Da wir uns über Spenden und nicht über Steuergelder finanzieren, ist auch die Björn Steiger Stiftung – wie zahlreiche andere gemeinnützige Einrichtungen und Vereine – darauf angewiesen, regelmäßig neue Förderer und Spender zu gewinnen. In einem persönlichen Gespräch können die Ziele und Anliegen der Stiftung am besten erläutert werden.
Unsere Repräsentanten wählen wir sorgsam aus und schulen sie umfassend. Wenn es in der Vergangenheit vereinzelt dazu gekommen ist, dass Repräsentanten sich doch einmal unpassend verhalten haben, entschuldigen wir uns dafür.
Wann immer uns dies zur Kenntnis gebracht wurde, haben wir unmittelbar reagiert und die Vorwürfe verfolgt und geklärt. Auch deshalb sind die in den älteren Berichten gewählten diskreditierenden Bezeichnungen der Stiftung falsch. Denn diese Berichte beruhen – wenn überhaupt – auf Einzelfällen, die von uns abgestellt und korrigiert worden sind. Deshalb weisen wir sie entschieden zurück.
Sie können sich darauf verlassen: Wer unsere Projekte unterstützen möchte, der tut das freiwillig und wird von unseren Repräsentanten umfassend und verlässlich informiert.
Nein. Mit den uns anvertrauten finanziellen Mitteln gehen wir sehr sorgsam und im Sinne der Unterstützerinnen und Unterstützer um. Unsere Verwaltungskosten halten wir gering, damit so viel Geld wie möglich in die Projekte fließen kann.
Die zitierte Kritik auf Wikipedia bezieht sich auf einen Pressebericht, der mittlerweile fast 15 Jahre alt ist. Als gemeinnützige Stiftung unterliegen wir strengen Regeln, deren Einhaltung von den zuständigen Behörden kontrolliert wird.
Diese Kritik, die sich auf Wikipedia finden lässt, geht auf einen Rechtsstreit zurück, der sich über viele Jahre zog und vor mehr als 15 Jahren mit einem Vergleich abgeschlossen wurde. Dabei ging es um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Björn Steiger Stiftung. Streitpunkt waren das damalige Projekt “Kampf dem Herztod” – ein Vorgängerprojekt des heutigen “Herzsicher“-Projekts – sowie der Vertrieb von AED-Geräten (AED = automatisierter externer Defibrillator, auch Laien-Defibrillator genannt).
Kurz gesagt galt es die Frage zu klären, in welcher rechtlichen und steuerrechtlichen Form die Björn Steiger Stiftung AED-Geräte verkaufen kann, ohne ihre bestehende Gemeinnützigkeit zu gefährden. Obwohl dies bereits im Jahr 2000 vom Finanzamt Waiblingen geprüft und begutachtet worden war, gab das Bundesfinanzministerium im Dezember 2005 öffentlich bekannt, dass die Gemeinnützigkeit der Stiftung gefährdet sei.
Am 05.12.2008 wurde ein Vergleich mit dem Finanzgericht Stuttgart gezogen, der klarstellte, dass:
Die vollständige Stellungnahme zu diesem Thema können Sie hier in unseren Pressemitteilungen nachlesen.
Zum Hintergrund: In China sollte unter der Federführung der Björn Steiger Stiftung und einem Konsortium deutscher Firmen, flankiert von der Bundesregierung, ein funktionierender Rettungsdienst eingeführt werden. Im Juni 2016 wurde in Peking anlässlich des Besuchs der Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Vertrag unterschrieben, um ein Pilotprojekt in der Stadt Jieyang nach deutschem Vorbild aufzubauen.
Mit der Volksrepublik China gab es diverse Gesprächsrunden, die im Jahr 2018 ihren Abschluss fanden in einem gemeinsamen Memorandum of Understanding. Durch den bald darauffolgenden Ausbruch der Coronapandemie kamen diese Gespräche zu einem Halt - und sind seitdem noch nicht wieder aufgenommen worden.
Das Gesundheitsministerium bestätigte noch im Februar 2024 auf eine journalistische Anfrage, dass China bei der Modernisierung des Rettungswesens auf die deutsche Expertise habe zurückgreifen wollen. „Dies sollte durch ein Modellprojekt der Björn Steiger Stiftung umgesetzt werden", sagt eine Sprecherin nach Angaben der „Stuttgarter Zeitung“.
Und weiter: Die Bundesregierung habe dies politisch unterstützt, es sei jedoch nicht viel passiert, „da unter anderem die chinesische Seite die Zeit für eine landesweite Systemlösung im Rettungsdienst seinerzeit nicht gekommen sah".
Im Jahr 2016 unterzeichnete die Regierung von Sri Lanka eine Machbarkeitsstudie zum Aufbau eines Rettungssystems. Nach Pandemie und internen Wirren war Sri Lanka im April 2022 aufgrund staatlichen Missmanagements zahlungsunfähig. Premier und Präsident wurden abgesetzt.
Heute ist das Land hochverschuldet. Aus diesem Grund ist jede konkrete Aussage über ein kommendes, weiterführendes Engagement der Björn Steiger Stiftung in Sri Lanka verfrüht.
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