ERSTE HILFE – RECHTLICHE FRAGEN
Kann ich bestraft werden, wenn ich falsch Erste Hilfe geleistet habe?
Nein.
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Mehr InformationenKann ich eine Person verletzen, wenn ich falsch Erste Hilfe leiste?
Ja, aber im Rahmen der Ersten Hilfe ist das rechtlich abgedeckt, wenn ich nicht mutwillig oder fahrlässig agiere.
Kann ich als Ersthelfer für Schäden, beispielsweise Sachschäden, belangt werden?
Nein, wenn es nicht mutwillig oder fahrlässig geschehen ist.
Gibt es eine Pflicht, Erste Hilfe zu leisten?
Ja, es ist im Strafgesetzbuch unter § 323 c so vorgesehen.
Was passiert, wenn ich mich als Ersthelfer bei der Durchführung der Ersten Hilfe verletze oder Sachschäden verursache?
Wenn ich verletzt werde, bin ich durch meine Krankenversicherung abgesichert. Sachschäden übernimmt der Staat, wenn die Beschädigung nicht mutwillig oder fahrlässig herbeigeführt worden ist.
Wie kann ich mich am besten auf einen Notfall vorbereiten?
Wir empfehlen jedem, einen qualifizierten Kurs zu absolvieren.
Wie oft sollte ich meine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen?
Das ist schwer zu sagen. Gute Ergebnisse werden schon erzielt, wenn alle fünf Jahre eine Auffrischung erfolgt.