Nein.
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Mehr InformationenJa, aber im Rahmen der Ersten Hilfe ist das rechtlich abgedeckt, wenn ich nicht mutwillig oder fahrlässig agiere.
Nein, wenn es nicht mutwillig oder fahrlässig geschehen ist.
Ja, es ist im Strafgesetzbuch unter § 323 c so vorgesehen.
Wenn ich verletzt werde, bin ich durch meine Krankenversicherung abgesichert. Sachschäden übernimmt der Staat, wenn die Beschädigung nicht mutwillig oder fahrlässig herbeigeführt worden ist.
Wir empfehlen jedem, einen qualifizierten Kurs zu absolvieren.
Das ist schwer zu sagen. Gute Ergebnisse werden schon erzielt, wenn alle fünf Jahre eine Auffrischung erfolgt.
Ein AED gibt, sobald er eingeschaltet wird, Anleitungen, wie er korrekt angelegt wird. Wenn die Elektroden aufgeklebt sind, analysiert das Gerät das EKG des Patienten, also die elektrische Aktivität des Herzens, und gibt Anweisungen, ob eine Schockabgabe notwendig ist oder nicht.
Die Steuerung des Reizleitungssystems des Herzens soll durch den Schock wieder normalisiert bzw. zu einem regelrechten Rhythmus angeregt werden.
Das AED-Gerät analysiert das Patienten-EKG mit den im Gerät hinterlegten Daten. Wenn dort ein Rhythmus erkannt wird, der eine Schockabgabe erfordert, empfiehlt das Gerät einen Schock.
Bei Herzkammerflimmern, Herzkammerflattern und seltenen anderen Herzrhythmuserkrankungen am Herzmuskel empfiehlt das Gerät die Abgabe eines Schocks.
Der AED muss nach den Vorgaben der Bedienungsanleitung wieder gewartet werden.
Um zu funktionieren, benötigen die Elektroden direkten Hautkontakt. Der ist bei vielen Haaren nicht gegeben.
Ja, weil es dadurch in der elektrischen Ableitung des AED-Gerätes zu massiven Störungen kommen kann.
Ein Herzschrittmacher muss in der Unterhaut eingesetzt werden und gibt über eine Sonde im Herzen einen Impuls zum Reizleitungsnetz am Herzen, wenn dieses zu langsam pumpt.
Ein Defibrillator leitet über aufgeklebte Elektroden beim Patienten einen Stromstoß ab, wenn eine Herzrhythmusstörung vorliegt.
Die Joulezahl (Energie) wird bei Schockabgabe des AED-Geräts individuell berechnet. Für Sie als Helfer ist die Prozedur dieselbe – das Gerät berechnet automatisch.
Laut Bundesärztekammer sterben jährlich etwa 65.000 Menschen in Deutschland am Herztod (Herz-Kreislauf-Stillstand). Wir als Björn Steiger Stiftung haben uns zur Aufgabe gemacht, diese Zahl massiv zu senken und möglichst ganz Deutschland herzsicher zu machen.
Wird bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand nicht sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen, sinkt die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Reanimation um 7-10% pro verstrichene Minute. Deshalb ist es so wichtig, dass gerade Laien die Herzdruckmassage durchführen und einen Defibrillator einsetzen. Wenn die Rettungskräfte eintreffen, kann es in vielen Fällen schon zu spät sein. Sie als Ersthelfer machen den Unterschied!
In der Regel liegt entweder ein Herzstillstand oder Herzflimmern zugrunde.
Aus Datenschutzgründen gibt es keine Zahlen zur Verifizierung.
Das kann so nicht beantwortet werden, weil in Deutschland nur ein privates, von Narkoseärzten geführtes „Reanimationsregister“ ohne rechtlichen Status geführt wird. Das heißt, es gibt keine offiziellen Angaben zu den erfolgreich durchgeführten Reanimationen.
Was man jedoch sagen kann: In Deutschland wird immer noch zuerst der Notruf abgesetzt und anschließend erst die Herzdruckmassage begonnen, was dramatische Auswirkungen auf den Verlauf der Reanimation hat. Wir empfehlen: Herzdruckmassage unter Einsatz des AEDs sofort nach dem Ereignis und maximal 3 bis 5 Minuten nach dem Herzflimmern. Die Herzdruckmassage sollte gar nicht unterbrochen werden, das heißt, am besten sollte eine zweite Person zur Hilfe gerufen werden, die den Notruf wählt.
Viele Patienten, die eine finale Schnappatmung haben, werden in Deutschland in die Seitenlage gelegt. Besser wäre, sie auf dem Rücken liegend mit Überstrecken des Kopfes zu überwachen. In der Seitenlage kann ein einsetzender kompletter Atemstillstand nicht oder nur zu spät erkannt wird.
Normalerweise befindet sich genügend Sauerstoff in den Blutgefäßen. In einer Studie konnte klar nachgewiesen werden, dass es für den Patienten in der Laienreanimation besser ist, die Herzdruckmassage nicht ständig durch die Beatmungen zu unterbrechen. Nur so kann ein kontinuierlicher Blutdruck und damit die Versorgung des Herzmuskels ermöglicht werden. Der verbleibende Sauerstoff im Körper reicht in der Regel für einige Minuten aus.
Natürlich sind die Sauerstoffreserven bei jedem Menschen verschieden angelegt. Dies ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. Allerdings nimmt man diesen Umstand bewusst in Kauf, da die Studienlage hier eindeutige Ergebnisse gezeigt hat: Es ist für den Patienten besser, die Herzdruckmassage nicht durch Beatmung zu unterbrechen.
Man muss auch klar erwähnen, dass bei bestimmten Erkrankungen wie z.B. Asthma, keine Sauerstoffreserven angelegt sind. Dort wäre allerdings auch eine Beatmung nicht erfolgsversprechend, weil hier nur sehr schwer ein Sauerstoffaustausch stattfinden kann. Nur eine maschinelle Beatmung mit Intubation durch den Arzt könnte eine Sauerstoffversorgung herstellen. Wenn man ganz allein mit dem Notfall ist, z.B. im Wald oder in den Bergen, d.h. eine fachliche Versorgung zeitnah sehr fraglich wäre, dann kann auch von Laien nach 10 Minuten ein Beatmungsversuch mit Atemhilfsmitteln (Notfallbeatmungsmaske) unternommen werden.
Immer abwechselnd 30 x Herzdruckmassage (ideale Drucktiefe liegt bei ca. 1/3 Durchmessers des Brustkorbs), dann 2 x beatmen
Jeder darf einen AED anwenden! Es handelt sich um Laien-Defibrillatoren. Die Geräte sind speziell für den Einsatz durch Menschen entwickelt, die keine medizinische Ausbildung haben. Erklärende Bilder und eine automatische Sprachansage erläutern Schritt für Schritt, was getan werden muss. Trauen Sie sich! Ihr Einsatz macht den Unterschied.
Information für Unternehmen oder Vereine, die einen Defibrillator installieren: Laut UVV (Unfallverhütungsvorschrift) muss nicht jeder in den Gebrauch mit dem Defi eingewiesen worden sein. Die Gebrauchsanweisung ist vollkommen ausreichend.
In einzelnen Schritten läuft eine Defibrillation folgendermaßen ab:
Ja, das Gerät kann auch bei Nässe angewendet werden – selbst in strömendem Regen. Voraussetzung ist hier allerdings, dass man die Haut so trocknen kann, dass die Elektroden auch am Körper „haften/kleben“ bleiben.
Nein, von einem Defibrillator geht keine Gefahr aus. Es ist nur wichtig, dass die Bedienungsanleitung für Defibrillatoren beachtet wird.
Unsere Gerätetypen sowie viele andere AED-Modelle dürfen im Outdoor-Bereich und selbst im Schwimmbad benutzt werden. Nur in explosionsgefährdeten Bereichen ist die Benutzung von AEDs verboten.
Hierbei passiert nichts, der Patient ist keiner Gefahr ausgesetzt. Der Defibrillator analysiert automatisch, ob es überhaupt notwendig ist, einen Schock abzugeben. Ist dies nicht der Fall, dann kann kein Schock abgegeben werden. Sie können die Person nicht gefährden, der Sie Erste Hilfe leisten.
Eine schwangere Patientin wird grundsätzlich wie jeder andere Patient auch behandelt, daher kann ein Defi auch hier zum Einsatz kommen. Der Kreislauf des Kindes wird von diesen Maßnahmen nicht beeinträchtigt.
In den Leitlinien wird der Einsatz eines AED-Gerätes ab dem ersten Lebensjahr empfohlen. Allerdings benötigen Kinder in der Regel keinen AED, sofern keine Herzerkrankung vorliegt. Aus Sicherheitsgründen kann ein AED immer bei einer Kinder-Reanimation angelegt werden. Das Gerät erkennt, ob es notwendig ist, einen Schock abzugeben.
Der Herzinfarkt selbst wird vom AED-Gerät nicht behandelt, sondern lebensgefährliche Herzrhythmusstörungen.
Die Wiederbelebungsmaßnehmen bei Personen mit eingesetztem Defibrillator/Herzschrittmacher führen zu keinerlei Abweichung – die Wiederbelebung/Defibrillation sollte wie bei einer Person ohne implantiertes medizinisches Gerät durchgeführt werden.
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