Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Kassel vom Dienstag, 24. Oktober 2023 (Aktenzeichen B 12 R 9/21 R) und den damit verbundenen Schließungen mehrerer Notfallpraxen in Baden-Württemberg hat sich die Björn Steiger Stiftung kritisch zu den kommenden Einschränkungen bei den ärztlichen Bereitschaftsdiensten geäußert. Demnach sollen bis zu 3 000 freiwillige Bereitschaftsärzte – sogenannte Poolärzte - nun wegen sozialversicherungsrechtlicher Probleme nicht mehr ihren Dienst versehen dürfen.
„Mit großer Verwunderung und Sorge haben wir die Berichte über die Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg gelesen. In Zeiten der überbordenden Belastung für die Rettungsdienste und die Notaufnahmen in den Krankenhäusern ist es ein mehr als schildbürgerhafter Vorgang, jetzt jene Erstanlaufstelle für die Bevölkerung einzuschränken oder gar zu schließen, die für die niederschwellige Versorgung ganz wesentlich ist - nämlich die Notfallpraxen“, sagte Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung am Mittwoch in Winnenden.
Es gelte, jetzt und sofort eine unbürokratische Lösung herbeizuführen, damit die fast 3 000 Poolärzte weiterhin ihren wichtigen Dienst an der Bevölkerung versehen könnten. „Diese Ärzte dürfen auf keinen Fall durch bürokratische Spitzfindigkeiten und Hürden ausgebremst und dadurch an ihrer wichtigen Tätigkeit gehindert werden“, forderte Steiger.
Auslöser des Gerichtsurteils war die Klage eines Zahnarztes: Dieser hatte als sogenannter Poolarzt immer wieder Notdienste übernommen; die Rentenversicherung war dabei davon ausgegangen, dass er selbstständig ist. Nun entschied der 12. Senat allerdings, dass die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst nicht automatisch zur Annahme einer selbstständigen Tätigkeit führt, sondern jene Ärzte sozialversicherungspflichtig sind. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) könne daher das bestehende System in der bisherigen Form aus finanziellen und organisatorischen Gründen nicht weitergeführt werden.
Geschlossen werden den Angaben zufolge die Notfallpraxen in Geislingen (Kreis Göppingen), Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis), Schorndorf (Rems-Murr-Kreis), Möckmühl (Kreis Heilbronn), Waghäusel-Kirrlach (Kreis Karlsruhe), Künzelsau (Hohenlohekreis), Bad Säckingen (Kreis Waldshut) und Schopfheim (Kreis Lörrach).
Darüber hinaus kommt es zu Einschränkungen in den Praxen in Mühlacker (Enzkreis), Bietigheim-Bissingen (Kreis Ludwigsburg), Rastatt, Singen, Herrenberg (Kreis Böblingen) und Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis). Dort machen die Notfallpraxen unter der Woche gar nicht mehr oder nur noch teilweise auf und konzentrieren sich auf das Wochenende und die Feiertage. In vielen weiteren Praxen werden der KVBW zufolge zudem die Öffnungszeiten verkürzt. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg 115 Notfallpraxen. Bislang übernehmen die rund 3 000 Poolärzte etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch erforderlichen Hausbesuche.
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