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Wir haben am 13. März eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Der Zustand des Rettungsdienstes ist aus unserer Sicht sowohl auf Landes- als auch Bundesebene gravierend verfassungswidrig. Der Bund bleibt seit Jahren untätig, die Qualität des Rettungsdienstes zu regeln.
Prof. Dr. Wolfgang Spoerr, Rechtsanwalt und Honorarprofessor der juristischen Fakultät, Humboldt-Universität Berlin
Wir haben am 13. März eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Wir brauchen qualitätsgesicherte, zusammen geführte Leitstellen, in denen entschieden wird, welches das beste Rettungsmittel für den/die Patient:in ist.
Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung
#björnsteigerstiftung #verfassungsbeschwerde
Die Erinnerung bleibt. 🕯️
Erneut beginnen wir den Tag in Stille. Siegfried Steiger, Vater von Björn und Gründer unserer Stiftung, ist heute vor drei Jahren verstorben. 🖤🙏🏻
Wir haben am 13. März 2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Der deutsche Rettungsdienst muss auf internationales Niveau gehoben werden. Es ist von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich, was die Notfallsanitäter:innen dürfen. Dadurch entsteht eine Ungleichbehandlung der Bevölkerung.
Es braucht klare, vom Bund vorgegebene, Qualitätsstandards. Die Rettung muss auf höchstem Level sein, überall nach den selben Standards.
Baden-Württemberg steht stellvertretend für alle Bundesländer, da diese erst vor Kurzem ein komplett neues Rettungsdienstgesetz beschlossen haben.
Christof Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung
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Wir haben am 13. März 2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Seit über 55 Jahren setzen wir uns für die Rechte des Notfallpatienten ein und kämpfen auch weiterhin dafür, dass Menschenleben auf bestmögliche Weise gerettet werden können.
Noemi-Victoria Steiger, Vize-Präsidentin der Björn Steiger Stiftung
#björnsteigerstiftung #verfassungsbeschwerde
Wir haben am 13. März 2025 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Die Strukturen, in denen sich der Rettungsdienst in Deutschland bewegt, verstößt aus unserer Sicht gegen unser verfassungsrechtliches Recht auf Unversehrtheit auf Leben.
Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung
#björnsteigerstiftung #verfassungsbeschwerde
Wir haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und exemplarisch für alle Bundesländer gegen das Land Baden-Württemberg erhoben.
Die Beschwerde hat zwei Kernpunkte: Zum einen kommt nach Ansicht der Verfassungsjuristen und Rettungsdienst-Experten der Stiftung der Bund seiner Aufgabe, die Notfallversorgung der Bürger:innen sicherzustellen, nur unzureichend nach und stellt kein durchgängig funktionierendes, flächendeckendes Rettungsdienst-System mit bundesweit vergleichbaren Qualitätsstandards zur Verfügung.
Zum anderen verletzt das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz vom Juli 2024 das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Baden-Württemberg steht stellvertretend für alle Bundesländer, für die eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Auswirkungen haben könnte.
Mit der Verfassungsbeschwerde wollen wir den Missständen und Fehlentwicklungen im System des deutschen Rettungswesens entgegenwirken.
Vergangene Woche waren unsere Techniker nachts fleißig. Im Stadttunnel Fellbach haben sie die alten Notruftelefone ausgewechselt. 🙌🏼 Auch im Zeitalter des Smartphones können Notruftelefone bei eingeschränktem Mobilfunkempfang oder leerem Handy-Akku lebensrettend sein. 📞🚑
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